2.3 Allgemeine AGBs (Webseite, Gäste-App, Extern)

Allgemeine Mietbedingungen

Die Fee vom See GbR bietet eine Plattform, auf der Ferienobjekte durch Wohnungseigentümer (nachfolgend auch Eigentümer oder Vermieter genannt) vermietet und von Mietern angemietet werden können.

Die angebotenen Ferienobjekte sind kein Eigentum der Fee vom See GbR. Die Fee vom See GbR tritt im Auftrag des jeweiligen Eigentümers als Vermittler des Ferienobjekts auf und ist von diesem bevollmächtigt, alle im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter und dem Mieter zustande. Die Fee vom See GbR wird selbst nicht Vertragspartner.

Die allgemeinen Mietbedingungen der Fee vom See GbR regeln ausschließlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Mieter und dem Eigentümer des Ferienobjekts als Vermieter. Eine Inanspruchnahme der Fee vom See GbR ist ausgeschlossen.

 

§ 1 Vertragsabschluss

1.  Der Mietvertrag ist verbindlich geschlossen, sobald der Mieter das ihm zugesandte Angebot annimmt.

2. Das gemietete Ferienobjekt ist ausschließlich für die im Mietvertrag festgeschriebene Zeit und für die Nutzung zu Urlaubszwecken vermietet. Die max. Personenanzahl ist im Mietvertrag festgelegt.

3.  Für die Buchung werden 29 Euro Servicegebühr berechnet, für Besichtigung 75 Euro.

4. Nachträgliche Änderungen von Buchungen sind ausgeschlossen. Sollten diese von der Fee vom See akzeptiert werden, dann wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr mit 60 Euro berechnet.

 

§ 2 Zahlungsbedingungen

1.  Mit Zugang der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 30 % des zu zahlenden Gesamtbetrages und der restliche Betrag ist spätestens bis 45 Tage vor Mietbeginn laut Mietvertrag auf das Konto der Fee vom See GbR zu überweisen. Die Zahlungsbedingungen können bei kurzfristigen Buchungen oder längerfristigen Anmietungen ggf. abweichen.

2.  Ist die Anzahlung nicht innerhalb von 5 Tagen oder der restliche Betrag nicht spätestens bis 45 Tage vor Mietbeginn auf dem Konto der Fee vom See GbR eingegangen, behält sich der Vermieter eine sofortige und fristlose Kündigung des Mietvertrages vor, um die Chance zu bewahren, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten. Dadurch kann sich eine Rückerstattung an den Mieter entsprechend der §3.4 ergeben.

3.  Ein Anspruch auf eine Vermietungsleistung besteht nur im Falle einer vollständigen Bezahlung des Vermietungspreises im angegebenen Zeitraum laut Mietvertrag, anderenfalls wird die Schlüsselausgabe durch den Vermieter verwehrt.

4.  Die Fee vom See GbR übernimmt keine Bankgebühren bei Überweisungen aus dem Ausland (weder von aus- noch inländischen Banken).

 

§ 3 Stornierung und Rückerstattung von Zahlungen

Es gelten die folgenden Stornobedingungen, sofern externe Plattformen keine anderen Bedingungen mitgeteilt haben.

Für den Fall einer Stornierung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Pauschale wie folgt:

Bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises

Ab 44 oder weniger Tage verpflichtet sich der Mieter 100% des Mietpreises zu bezahlen.

Eine Rückerstattung der Zahlungen für die Buchung bei Stornierungen wird durch den Vermieter nur bis zu dem Betrag vorgenommen, der durch die erneute Vermietung in dem gleichen Zeitraum eingenommen wird. Eine zusätzliche grundsätzliche Stornobearbeitungsgebühr von 29€ wird dem Mieter in jedem Fall berechnet. Die Abrechnung und mögliche Rückerstattung wird vom Vermieter im Folgemonat der Buchung durchgeführt.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Zubuchbare Leistung für erweiterte Stornierungsmöglichkeiten:

Kostenfreie Stornierungen mit erweiterten Zeiträumen werden garantiert, wenn diese entsprechend der zusätzlichen Leistung bei der von Ihnen gewählten Buchungsplattform angeboten wird und sie diese ausgewählt und bezahlt haben. Eine nachträgliche Buchung der Optionen ist nicht möglich.

 

§ 4 Kündigung

1.  Nach dem Bezug des Ferienobjekts ist der Mietvertrag für beide Vertragsparteien nur aus wichtigem Grund kündbar.

Im Falle einer vorzeitigen Abreise des Mieters ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wird keine Rückerstattung des Mietbetrages gewährt.

2. Ein wichtiger Grund stellt insbesondere eine unvorhersehbare Unbewohnbarkeit des Ferienobjekts dar. Darüber hinaus muss der Grund stets aus der Sphäre des Kündigungsempfängers stammen, um eine Kündigung zu rechtfertigen.

In dem Fall, dass die Unbewohnbarkeit aus der Sphäre des Vermieters kommt, werden die Anteile des Mietpreises der verbleibenden Mietzeit in der Höhe des Anteils für den Vermieter zurückerstattet.

3. Hat der Mieter eine Unbewohnbarkeit bewusst oder unbewusst verursacht oder hat der Mieter durch sein Verhalten, insbesondere dadurch, dass von ihm Störungen für Nachbarn ausgehen, einen Anlass zur sofortigen Kündigung durch den Vermieter gegeben, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Mietpreises für die verbleibenden Mietzeit.

 

§ 5 Anreise und Abreise

1.  Am Anreisetag kann das Mietobjekt frühestens ab 16.00 und spätestens bis 19.00 Uhr bezogen werden. Sofern das Mietobjekt zum angegebenen Zeitpunkt aus verschiedenen Gründen noch nicht bezugsfertig ist, entstehen keine Schadensersatzansprüche. Abweichende Anreisezeitpunkte sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzustimmen.

2.  Am Abreisetag ist das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen und alle Schlüssel in der Ferienwohnung zu hinterlegen. Das Mietobjekt ist besenrein zu übergeben. Angefallener Müll ist selbstständig in den zugewiesenen Mülltonnen zu entsorgen (Mülltrennung). Benutztes Küchenzubehör (Geschirr, Töpfe, etc.) ist sauber und gründlich gereinigt in den entsprechenden Küchenschränken zu verstauen.

3.  Bei einer Missachtung dieser Vorgaben behält sich der Vermieter vor, eine gründliche Objektreinigung gesondert in Rechnung zu stellen, wobei sich die Höhe des Rechnungsbetrages am Grad der Verschmutzung bemisst.

 

§ 6 Pflichten des Mieters

1.  In jedem Mietobjekt liegen eine Hausordnung und eine Inventarliste aus. Diese werden vom Mieter im vollen Umfang akzeptiert und eingehalten.

2.  Inventar darf aus dem Mietobjekt nicht entfernt werden. Die Vollständigkeit des Inventars wird bei Abreise durch den Vermieter kontrolliert. Schäden oder Fehlbestände am Inventar / Objektschlüssel sind vom Mieter zu ersetzen.

3.  Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist der Mieter verpflichtet bei möglichen auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Beseitigung der Störung beizutragen und einer Schadensentstehung vorzubeugen. Beanstandungen sind unverzüglich anzuzeigen. Für ein Abhilfeersuchen hat sich der Mieter unverzüglich an den Vermieter zu wenden, damit geeignete Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergriffen werden können. Für die Benutzung technischer Geräte gilt, dass sofern keine Gebrauchsanweisungen vorhanden sind, ungeübte Benutzer von einer Inbetriebnahme dieser Geräte Abstand nehmen sollten. Die Haustür des Mietobjektes ist bei Abwesenheit stets abzuschließen.

4.  Bei Sturm und Orkan sind die Fenster geschlossen zu halten. Rauchen ist innerhalb des Mietobjektes verboten. Sollte in der Ferienwohnung dennoch geraucht werden, ist neben eventuell weiteren Schadensersatzansprüchen eine pauschale Sonderreinigungs- bzw. Renovierungsgebühr in Höhe von 500€ zu entrichten. Grundsätzlich ist der Mieter verpflichtet das Mietobjekt und dessen Inventar sorgfältig zu behandeln.

5.  Die Kurtaxe haben wir gemäß den Standard Kurtaxe Bedingungen der jeweiligen Gemeinde berechnet. Auf Nachweis (z.B. Kopie eines entsprechenden Behinderten Ausweises) ist eine Änderung innerhalb von 5 Tagen ab Buchungsdatum kostenfrei möglich.

 

§ 7 Haftung des Mieters

1.  Für verursachte Schäden innerhalb und außerhalb des Mietobjektes haftet der Mieter uneingeschränkt. Hierbei übernimmt der Mieter auch die Haftung für Schäden, die durch andere Personen entstehen (Mitreisende). Der Vermieter ist daher nicht verpflichtet, den Verursacher des Schadens zu ermitteln, sondern kann den Mieter in Anspruch nehmen.

2.  Bei Verlust oder Beschädigung eines Schlüssels trägt der Mieter die entstehenden Kosten in vollem Umfang.

3.  Wenn der Mieter eine Parkberechtigungskarte erhält, stimmt er zu, diese bei Verlust zu ersetzten. Kosten sind 170€ pro Karte.

 

§ 8 Haftung des Vermieters

1.  Die Haftung des Vermieters ist auf die Pflicht zur Bereitstellung des Mietobjektes und Aushändigung der Objektschlüssel beschränkt. Die Gesamthaftung des Vermieters gegenüber dem Mieter ist der Höhe nach auf den Mietbetrag laut Mietvertrag begrenzt.

2.  Von der Haftung sind eventuelle Ausfälle in der Strom- und Wasserversorgung sowie Beeinträchtigungen, die durch höhere Gewalt entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung des Vermieters für Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind, ist ausgeschlossen.

3.  Besondere Unannehmlichkeiten, die durch eventuelle Baustellen oder sonstige Instandsetzungsmaßnahmen entstehen, liegen nicht im Haftungsbereich des Vermieters.

Schadensersatzansprüche sind diesbezüglich ausgeschlossen.

 

§ 9 Internetzugang

1.  Sofern das gemietete Ferienobjekt über einen kostenlosen W-Lan Internetzugang verfügt, erhält der Mieter die Zugangsdaten durch die Fee vom See GbR. Der jeweilige Eigentümer haftet nicht für eventuelle Ausfälle des Internetzugangs.

2.  Mit der Nutzung des Internetzugangs stellt der Mieter den Vermieter und die Fee vom See GbR für die Dauer des Aufenthalts von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des Internetzugangs durch den Mieter oder mitreisender Personen beruhen. Für alle in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen oder Rechtsgeschäfte ist ausschließlich der Mieter verantwortlich und eventuelle Kosten sind von diesem zu tragen. Dies gilt auch für alle Kosten und Aufwendungen, welche im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder der Vereinbarung zuwiderlaufenden Verwendung des Internetzugangs entstehen können.

 

§ 10 Bewertung des Ferienobjektes

Sie werden mit Ihrer Abreise eine einmalige E-Mail erhalten, bei der Sie die Möglichkeit einer persönlichen Bewertung des Objektes erhalten.

 

§ 11 Reklamationen & Beschwerden

1. Auf Unterkunftsbeschwerden kann die Fee vom See GbR nur als Vermittler reagieren und agieren, wenn der Fee vom See GbR alle nötigen Informationen unmittelbar bei Bekanntwerden genannt werden.

Die Beschwerden können ausschließlich durch den Mieter über die Notfalltelefonnummer bei der Fee vom See GbR (wurde dem Mieter vor Anreise per E-Mail mitgeteilt) oder über die E-Mail-Adresse der Fee vom See GbR angemeldet werden. SMS oder WhatsApp sind keine Basiskommunikationsmittel bei der Fee vom See GbR und somit können darüber auch keine Beschwerden initial durch den Mieter eingereicht werden.

2. Der Mieter soll bei Unterkunftsbeschwerden die folgenden Details bereithalten:

-    Ferienwohnungsnamen, Name Mieter, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse

-    Eine kurze Erklärung der Situation und das gewünschte Ergebnis

-    Mitteilung an die Fee vom See GbR, ob der Mieter bereit ist, die Situation über ein kurzes Videotelefonat gemeinsam zu beurteilen. Damit können i.d.R. Maßnahmen deutlich beschleunigt werden.

3. Die Fee vom See GbR kann den Gast auffordern, die gemachten Beschwerden schriftlich mit zusätzlichen Bildern an die E-Mail-Adresse der Fee vom See GbR zu senden. Die Fee vom See GbR wird sich, wenn sich kein direkter Kontakt ergeben hat, schnellstens beim Mieter melden, um die Beschwerde zu besprechen und um dem Mieter den Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten.

4. Im Falle von Streitigkeiten wird die Fee vom See GbR hilfreich in der Vermittlung zwischen Mieter und Eigentümer und dessen Hausmeisterservice tätig. Es liegt aber nicht in der Kompetenz der Fee vom See GbR hier Zusagen oder finanzielle Entschädigungen ohne Absprachen mit den Eigentümern zuzusagen.  Die Entscheidung im Streitfall liegt bei den Eigentümern der Ferienwohnung.

 

§ 12 Datenschutz

Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und können für interne Zwecke und für Werbezwecke genutzt werden.

Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht.

 

§ 13 Sonstige Bestimmungen

1.  Diese Mietbedingungen und der Mietvertrag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ansprüche gegen den Vermieter können nicht an Dritte abgetreten werden. Ehepartner und Verwandte sind davon ebenfalls ausgeschlossen.

2.  Leistungen und Preise können jederzeit verändert werden und somit von den Angaben auf der Internetseite und in Printerzeugnissen abweichen. Maßgeblich sind lediglich die im Mietvertag angegebenen Preise.

 

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen oder des Mietvertrages unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Regelung als vereinbart, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Dasselbe gilt für den Fall, dass die Mietbedingungen oder der Mietvertrag Lücken enthalten.

 

§ 15 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Mietbedingungen und dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters.

 

Stand: Mai 2023

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